Aus den Ursprüngen der
Arbeiterbewegung
Bereits 1884 hat der Papst Leo der XIII die Enzyklika Humanum Genus* erlassen. Hier forderte es schon die Gründung des
Arbeitervereins.
In seiner Enzyklika Rerum Novarum** 1891 schreibt er unter
anderem: „Der Auffassung, dass eine Lösung der sozialen Konflikte mit durch die
Aufhebung der kapitalistischen Eigentumsordnung und durch die
Vergesellschaftung der Produktionsmittel möglich sei,“ stellte der Papst die
Gewissheit entgegen, „ das das Recht zum
Besitz von privatem Eigentum ein dem Menschen von Natur aus zukommendes Recht
sei.“
Von diesem zentralen Satz,
dass privater Besitz ein natürliches Recht des Menschen sei, leitete Leo der
XIII. seine Forderung nach Reform der sozialen Zukunft ab.
Dieser Absatz der päpstlichen
Sozialenzyklika war die Grundlage, aus der der katholische Arbeiterverein seine
Kraft schöpfte und aus dem schließlich die christlichen Gewerkschaften
entstanden.
Am 40. Jahrestag von Rerum Novarum appellierte Papst Pius
der XI. 1931 an die Grundgesinnung. Die Reform der
äußeren Umstände ist für ihn ohne eine Reform der Gesinnung nicht denkbar.
Franz Josef Buß
1803 – 1878
Wilhelm Emmanuel Ketteler 1811 – 1877
Ludwig Windhorst
1812 – 1891
Adolf Kolping
1813 – 1865
Sind unter anderen die
herausragenden Persönlichkeiten im Entstehen von sozialem Engagement der
damaligen Zeit.
* Humanum Genus (Sinngemäß:
Das Menschengeschlecht)
**Rerum Novarum (Sinngemäß: Geist der Neuerung) Diese Enzyklika lässt Papst Leo XIII in die Papstgeschichte als „Arbeiterpapst“ eingehen.
Papst Leos XIII. Warnungen und Forderungen versuchen
einen von Liberalismus und Sozialismus unabhängigen Weg zu weisen. Vor
allem wurde darin die sozialistische Eigentumslehre verworfen. Die Mitwirkung
des Staates zur Lösung der sozialen Probleme wird aber als notwendig erachtet.
Diese „Magna Charta“ für die sozialen Probleme begründete die Katholische
Soziallehre.