Aus den Ursprüngen der Arbeiterbewegung

 

Bereits 1884 hat der Papst Leo der XIII die Enzyklika Humanum Genus* erlassen. Hier forderte es schon die Gründung des Arbeitervereins.

In seiner Enzyklika Rerum Novarum** 1891 schreibt er unter anderem: „Der Auffassung, dass eine Lösung der sozialen Konflikte mit durch die Aufhebung der kapitalistischen Eigentumsordnung und durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel möglich sei,“ stellte der Papst die Gewissheit entgegen,  „ das das Recht zum Besitz von privatem Eigentum ein dem Menschen von Natur aus zukommendes Recht sei.“

Von diesem zentralen Satz, dass privater Besitz ein natürliches Recht des Menschen sei, leitete Leo der XIII. seine Forderung nach Reform der sozialen Zukunft ab.

Dieser Absatz der päpstlichen Sozialenzyklika war die Grundlage, aus der der katholische Arbeiterverein seine Kraft schöpfte und aus dem schließlich die christlichen Gewerkschaften entstanden.

                                                                                                             

Am 40. Jahrestag von Rerum Novarum appellierte Papst Pius

der XI.  1931 an die Grundgesinnung. Die Reform der äußeren Umstände ist für ihn ohne eine Reform der Gesinnung nicht denkbar.

 

Franz Josef Buß  1803 – 1878

Wilhelm Emmanuel Ketteler  1811 – 1877

Ludwig Windhorst  1812 – 1891

Adolf Kolping  1813 – 1865

 

Sind unter anderen die herausragenden Persönlichkeiten im Entstehen von sozialem Engagement der damaligen Zeit.

 

* Humanum Genus (Sinngemäß: Das Menschengeschlecht)

                                                                                                                                                       

**Rerum Novarum (Sinngemäß: Geist der Neuerung) Diese Enzyklika lässt Papst Leo XIII in die Papstgeschichte als „Arbeiterpapst“  eingehen.

 

Papst Leos XIII. Warnungen und Forderungen versuchen einen von Liberalismus und Sozialismus unabhängigen Weg zu weisen. Vor allem wurde darin die sozialistische Eigentumslehre verworfen. Die Mitwirkung des Staates zur Lösung der sozialen Probleme wird aber als notwendig erachtet. Diese „Magna Charta“ für die sozialen Probleme begründete die Katholische Soziallehre.